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Antrag stellen

Wer kann einen Antrag stellen?

Die Stiftung Berliner Sparkasse fördert gemeinnützige Projekte und Initiativen im Land Berlin (im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung). Um einen Förderantrag zu stellen, sollten Sie folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:

Sie...
...sind ein gemeinnütziger oder mildtätiger Verein.
...planen ein Projekt in Berlin.
...erfüllen mindestens einen Satzungszweck der Stiftung (Download der Satzung)

Was fördern wir nicht?

  • administrative Personal- und Verwaltungskosten
  • Veranstaltungen wie Schul- und Stadtteilfeste
  • Reise- und Bewirtungskosten
  • Baukosten
  • Druckkosten
  • Preise und Wettbewerbe
  • Stipendien und Studienarbeiten
  • Projekte von politischen, religiösen und weltanschaulichen Organisationen
  • Einzelpersonen
  • bereits abgeschlossene Maßnahmen


Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?
 

  • Förderantrag 
  • Satzung, Statut, Gesellschaftsvertrag o.ä.
  • Registerauszug
  • Freistellungsbescheid vom Finanzamt für Körperschaften
  • detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan


Wann wird über meinen Antrag entschieden?
 

In der Regel bedienen wir Förderungen aus dem Zweckertrag der Sparlotterie „PS Sparen und Gewinnen“. Über die Vergabe wird im Rahmen von zwei Kuratoriumssitzungen entschieden, die jeweils im Februar und September eines Jahres stattfinden. Anträge auf Zuwendungen reichen Sie bitte daher bis Ende Juli bzw. Ende November bei der Stiftung ein. Weitere Informationen finden sich in dem PS-Merkblatt, welches im Download Bereich zur Verfügung steht.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Bitte reichen Sie Ihre Förderantrag über unser elektronisches Antragsformular ein. Das Formular beinhaltet Angaben zum Antragsteller, zu den Beteiligten, Angaben zum Förderprojekt, zum Zeitplan sowie zu den Kosten und zur Finanzierung. Die Informationen dazu sowie die benötigten Dokumente sollten Sie idealerweise schon parat haben. Sie erreichen das Antragsformular über den folgenden Link, auf dem die dortigen Hinweise zum Datenschutz gelten: 

    Antragsformular der Stiftung Berliner Sparkasse - von Bürgerinnen und Bürgern für Berlin

Nach der erfolgreichen Antragstellung werden Sie für unser Online-Portal für Anfragen und Leistungen (OPAL) freigeschaltet. Hier können Sie jeder Zeit den Status Ihres Förderantrages einsehen oder noch fehlende Dokumente hochladen.

Fragen zum Antrag

Die Mitarbeiter der Stiftung bearbeiten die Anträge fortlaufend. Sie erhalten in den ersten zwei bis drei Wochen eine Antwort über den Stand einer möglichen Förderung.

Die Gründe für eine Ablehnung können vielseitig sein. Entweder stimmt das Projekt nicht mit den Förderrichtlinien der Stiftung überein und ist deshalb nicht förderfähig oder die Budgets für ein Geschäftsjahr sind ausgeschöpft. Von weiteren Rückfragen bitten wir jedoch abzusehen, da wir angesichts einer rein ehrenamtlichen Arbeit die Vielzahl der Anfragen nicht in jedem Einzelfall näher beantworten können.

Nach Bearbeitung Ihres Antrags informieren wir Sie schnellstmöglich über unser Online-Portal für Anfragen und Leistungen (OPAL).

Wird der elektronische Förderantrag nicht wie erwartet zur Verfügung gestellt oder treten andere Fehler auf, könnten zwei Möglichkeiten dies beheben.

1. Bitte vergewissern Sie sich, ob Sie einen aktuellen Browser nutzen. Installieren Sie eine aktuelle Version des Browsers oder nutzen Sie einen anderen Browser.

2. Die Bearbeitungszeit des Formulars ist aus Sicherheitsgründen begrenzt. Sollte diese abgelaufen sein, starten Sie den Antragsprozess bitte erneut.


Bitte kontaktieren Sie uns, sollten beide Möglichkeiten nicht zur Problemlösung beitragen.